Diskussion um Sofwarepatente
Heute war ich bei einer Podiumsdiskussion zum Thema Softwarepatente im IT-Speicher Regensburg. Am Podium vertreten waren:
Die Moderation übernahm Dr. Gerhard Schmid (ehemaliger Vizepräsident des europäischen Parlaments). Zur Einleitung erklärte die Mitarbeiterin von MdEP Dr. Wuermeling worum es bei der geplanten EU-Richtline geht und wie das Procedere im EU-Parlament und im Rat aussieht. In der anschließende Einleitungsrunde stellten Befürworter und Gegner der EU-Richtlinie ihre Argumente vor. Dabei zeichneten sich die entgegengesetzten Positionen der Gegner (Dr. Manicone, Jörg Erdmenger) und der Befürworter (Alexander Meisel, Dr. Lang) ab.
Ohne alle Argumente wiederholen zu wollen, möchte ich mein persönliches Fazit kund tun. Ich ging mit einer relativ neutralen persönlichen Meinung zu der Podiumsdiskussion und mich konnte keine der beiden Seiten überzeugen.
Die Argumente beider Seiten hören sich relativ schlüssig an, wobei ich zugeben muss, dass ich zum Ende der Diskussion, als es eine offene Diskussionsrunde gab, mehr und mehr zu dem Schluss gekommen bin, dass es wahrscheinlich umso besser für kleine Firmen und Open Source Software sein wird, je weniger eine Patentierbarkeit von Software möglich sein wird.
Außerdem wurde auch klar, dass auch nach einer Regelung durch die EU kein 100% einheitliches Bild in Europa geben wird, da die Richtlinie in jedem Land in nationales Recht umgesetzt werden muss und es auch hier und ebenfalls in der Rechtsprechung zu Unterschieden kommen kann. Es waren sich alle Teilnehmer einig, dass es keine amerikanische Verhältnisse geben darf, wo Trivialpatente anerkannt werden.
Es konnte nicht endgültig geklärt werden, welche der beiden extremen Positionen
wirklich zutrifft, aber ich denke in beiden Aussagen steckt Wahrheit, wobei ich dazu tendiere, dass in letzterer Aussage mehr Wahrheit steckt.
Ich hoffe, dass das EU-Parlament eine Richtlinie auf den Weg bringen wird, die für Rechtssicherheit in der Softwareentwicklung sorgt und diese Richtline möglichst viel Freiheit für Softwareentwicklung bringen wird, aber Ideen auch geschützt werden.
Zentral ist nach der Aussage aller Beiteiligten der Begriff der Technizität, d.h. es werden nur Patente auf Software erteilt, wenn diese in Zusammenhang mit einem technischen Gerät stehen. Nach Aussage eines Diskussionsteilnehmer wurde diese Praxis bisher dazu benutzt, dass man auch zum jetztigen Zeitpunkt schon Softwarepatente anmelden kann, wenn man sie in Zusammenhang mit einem PC bringt.
Das ist nach meiner Meinung aber nicht im Sinne des Gesetzgebers. Man darf gespannt sein, was uns in Zukunft durch das Parlament und die anschließende Rechsprechung erwartet.